Unsere AgBs

Penta-Plan Business Empowerment GmbH / Stand: April 2020

TEIL I: ALLGEMEINE REGELUNGEN

A1. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Penta-Plan Business Empowerment GmbH und ihrem Schulungszweig „Erfolgsmoderatoren“, nachfolgend Penta-Plan Business Empowerment GmbH, und ihren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, selbst wenn die Penta-Plan Business Empowerment GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

A2. VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner des Kunden ist die Penta-Plan Business Empowerment GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Gerlach und Kerstin Jakob,

Leipheimer Straße 78, 89233 Neu-Ulm, Deutschland, Registergericht Memmingen: HRB 18020

Bankverbindung: Sparkasse Ulm, IBAN: DE27630500000021229970, BIC: SOLADES1ULM

A3. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten der Penta-Plan Business Empowerment GmbH ist Neu-Ulm.

A4. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Neu-Ulm.

A5. HAFTUNG

Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen haftet die Penta-Plan Business Empowerment GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Haftungsansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr nach deren Entstehen. Das gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

A6. EIGENTUMSVORBEHALT / URHEBERRECHT

Die Penta-Plan Business Empowerment GmbH behält sich bei allen Lieferungen von Materialien in körperlicher Form das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.

Erstellt die Penta-Plan Business Empowerment GmbH für den Kunden urheberrechtsfähige Werke (z.B. Schulungsunterlagen, Präsentationen, Programmierungen), so wird dem Kunden – aufschiebend bedingt durch die vollständige Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden – stets nur ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder Zugänglichmachung eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus dem Zweck des Vertrages eindeutig etwas anderes ergibt

Die im Rahmen von Seminaren ausgehändigten oder zugesandten Seminarunterlagen – gleich in welcher Form – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Penta-Plan Business Empowerment GmbH und der jeweiligen Vertreter vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.

TEIL II: TEILNAHME AN OFFENEn Seminaren, Trainings und Workshops (nachfolgend Veranstaltungen) DER penta-plan Business empowerment GMBH)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen der Penta-Plan Business Empowerment GmbH.

V1. OFFENE veranstaltung

 

v1.1 ANMELDUNG

Eine Anmeldung muss schriftlich über einen der nachfolgenden Wege erfolgen:

über eine Online-Bestellung auf der Webseite www.erfolgsmoderatoren.de

per E-Mail an info@pentaplan-be.de

per Flyer (wo zutreffend und möglich).

Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung per Systemmeldung über eine Online-Bestellung oder E-Mail rechtsverbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns bei Ihnen.

V1.2 TEILNAHMEGEBÜHR

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher MwSt./USt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anderslautend in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben, den Besuch der Veranstaltung, Unterlagen, ein gemeinsames Mittag- oder Abendessen und Pausenverpflegung je Veranstaltungstag.

V1.3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher MWSt./USt. ist spätestens 30 (dreißig) Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Zahlungen werden per PayPal, per Kreditkarte oder per Banküberweisung akzeptiert. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

Für ausgewiesene Veranstaltungen ist die Möglichkeit einer Ratenzahlung vorgesehen. Die jeweils gültigen Bedingungen sind den Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen.

V1.4 VERTRETUNG

Sie können für Veranstaltungen anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Erforderlich hierfür ist die vorherige schriftliche Mitteilung des Ersatzteilnehmers per E-Mail an info@pentaplan-be.de. Bei Veranstaltungen mit erforderlichen Vorkenntnissen behält sich Penta-Plan Business Empowerment GmbH das Recht, den Ersatzteilnehmer abzulehnen.

 

V1.5 STORNIERUNG

Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Bedingungen:

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Teilnahmegebühr
  • Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
  • Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag: 100% der Teilnahmegebühr
  • Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Ist der Teilnehmer aufgrund eines Krankheitsfalles nicht in der Lage, an dem gebuchten Kurs teilzunehmen, kann nach Übersendung eines ärztlichen Attestes einmalig ein neuer Termin zum gleichen Veranstaltungsthema vereinbart werden.

Nichterscheinen zu einer Veranstaltung berechtigt den Teilnehmer nicht, an einem anderen Termin zum gleichen Veranstaltungsthema unentgeltlich teilzunehmen.

V1.6 ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, wenn dieser nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen.

Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet.

Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels, Flügen oder Bahnreisen.

V1.7 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

V1.8 HAFTUNG FÜR INHALTE UND VERLORENE GEGENSTÄNDE

Die Veranstaltungen werden durch die Penta-Plan Business Empowerment GmbH und deren Vertreter nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Die Penta-Plan Business Empowerment GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Penta-Plan Business Empowerment GmbH zurückzuführen.

TEIL III: SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN DER Penta-Plan Business Empowerment GMBH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sonstige Dienstleistungen (z.B. Beratung, Moderation, Coaching).

S1. VERTRAGSGEGENSTAND

Der Umfang der von der Penta-Plan Business Empowerment GmbH durchzuführenden Tätigkeiten (im Folgenden: der Vertragsgegenstand) wird in einem Angebot der Penta-Plan Business Empowerment GmbH in Textform beschrieben oder mündlich mit dem Leistungsempfänger (nachfolgend Kunde) festgelegt.

 

S2. MITWIRKUNG DES KUNDEN, NOTWENDIGE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN

Der Kunde ist verpflichtet, der Penta-Plan Business Empowerment GmbH nach Vereinbarung und ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen.

 

S3. SUBUNTERNEHMER

Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf sich die Penta-Plan Business Empowerment GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen.

S4. MÄNGELANSPRÜCHE

Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab der Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Übernahme einer Garantie gelten stattdessen die gesetzlichen Fristen.

Das Recht der Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) ist ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung durch Penta-Plan Business Empowerment GmbH fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

S5. VERGÜTUNG

Die Höhe der Vergütung und der Ersatz von Auslagen werden pro Auftrag vereinbart. Angegebene Beträge verstehen sich stets zzgl. ges. USt.

Die Penta-Plan Business Empowerment GmbH kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und die Auslagen verlangen. Sie kann auch jederzeit Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen stellen.

Die Vergütung zzgl. gesetzlicher USt. und der Ersatz der Auslagen ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

S6. REISEKOSTEN

Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten.

Reisekosten werden wie folgt berechnet: Flugkosten (Economy Class bei Flügen unter 3 h Dauer, Business Class ab einer Flugdauer von 3 Stunden), Bahnkosten (1. Klasse), Mietwagen- / Taxikosten, Übernachtungen und sonstige Spesen werden nach Beleg berechnet. Fahrtkosten werden mit EUR 0,35 je gefahrenem Kilometer berechnet.

S7. GESCHÄFTS- UND BETRIEBSGEHEIMNISSE, VERÖFFENTLICHUNGEN

Die Penta-Plan Business Empowerment GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen und Informationen und insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners unbefristet vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht weiterzugeben. Sofern sich die Penta-Plan Business Empowerment GmbH Dritter zur Vertragsdurchführung bedient, wird sie diese im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

Die Penta-Plan Business Empowerment GmbH darf die Tatsachen und Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden jedoch für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen nutzen, wenn sie den Kunden nicht nennt und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Kunden möglich ist.

Die Penta-Plan Business Empowerment GmbH darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zur eigenen Vermarktung und nur zu diesem Zweck auch Marke und Firma des Kunden verwenden. Davon ausgeschlossen sind Inhalte der Zusammenarbeit und dabei erstellte Arbeitsergebnisse.

S8. ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN

Wenn eine Veranstaltung innerhalb von 28 Tagen vor dem vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, abgesagt wird, hat die Penta-Plan GmbH vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie Kosten einschließlich entstandener Stornokosten für Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Veranstaltungsräume.

S9. NUTZUNGSRECHTE, RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN

Die zur Leistungserbringung von der Penta-Plan Business Empowerment GmbH zur Verfügung gestellten Methoden und Vorlagen, Konzepte, Werkzeuge und sonstige jedwede Materialien verbleiben ohne jede Einschränkung im Eigentum der Penta-Plan Business GmbH. Die Nutzung der oben genannten Elemente ist jedoch ausdrücklich gestattet.

Für die während eines Workshops oder in anderen Veranstaltungen individuell erarbeiteten Arbeitsergebnisse erhält der Kunde das Recht, sie auf sämtliche bekannte und noch unbekannte Arten zu verwerten.

 

TEIL IV: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VeranstaltungsRÄUME

R1. GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungsräume in 89233 Neu-Ulm, Leipheimer Straße 78 und für alle damit zusammenhängenden Leistungen von Penta-Plan Business Empowerment GmbH.

R2. VERHALTENSPFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Standort oder dem Inventar abträglich sein könnten.
  2. Der Kunde ist für die von ihm mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich.
  3. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Penta-Plan Business Empowerment GmbH haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines Vertreters oder Mitarbeiters von Penta-Plan Business Empowerment GmbH zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über Penta-Plan Business Empowerment GmbH versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
  4. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Veranstaltungsräume gelangte Dritte verursacht wurden.